Hygienekonzept Crossduathlon 2020

1. Die Veranstaltung findet vollständig im Freien statt. Mit Anreise zum Wettkampfort versichert die Teilnehmerin/Teilnehmer, dass sie/er gesund und ohne Krankheitssymptome (Husten, Fieber, Halsschmerzen etc.) ist.

2. Die Anmeldung ist nur online bis zum Anmeldeschluss möglich, die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos per Überweisung. Es wird dieses Jahr keine Nachmeldung vor Ort geben und auch eine nachträgliche Bezahlung des Startgelds vor Ort ist nicht möglich.

3. Die Anmeldedaten, einschließlich der Adresse der Teilnehmer, werden bis 14 Tage nach Wettkampfende gespeichert, um gegebenenfalls dem Gesundheitsamt die Nachverfolgung von potentiellen Covid-Fällen zu ermöglichen, danach werden die Daten gelöscht.

4. Der Wettkampf findet ohne Zuschauer statt, es wird darum gebeten ohne Angehörige/Freunde anzureisen. Betreuende Personen von minderjährigen Startern achten bitte selbstständig auf den Mindestabstand von 1,50 bzw. tragen eine Mund-/Nasenabdeckung.

5. Es besteht ein Teilnehmerlimit von 200 Starterinnen und Startern. Davon entfallen 100 Starter auf den Großen Gnupreis einschließlich Staffel (Startwelle 2) und 100 Starterinnen und Starter auf den Kleinen Gnupreis und den Mini-Gnupreis (Startwelle 1).

6. Bei Abholung der Startunterlagen, beim Check-in/Check-out, bei der Wettkampfbesprechung und bei der Siegerehrung ist ein Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

7. Die Startaufstellung und der Start erfolgt mit Einweg-Masken, die vom Veranstalter gestellt werden. Diese Masken können 100 Meter nach dem Start eingesteckt oder in der dafür vorgesehenen „Litter-Zone“ (und nur dort) weggeworfen werden.

8. Im Ziel erhält jede Sportlerin/Sportler eine Zielverpflegung ausgereicht und verlässt ohne Zeitverzug die Zielzone. Darüber hinaus gibt es keine Zielverpflegung/Kuchenbuffet.

9. Die vor Ort durchgeführten Siegerehrungen finden mit entsprechenden räumlichen Abstand statt.

10. Mit der Anmeldung erkennt die Sportlerin/Sportler das Hygienekonzept an, Zuwiderhandlungen können zur Wettkampf-Disqualifikation führen.

Stand: 25.08.2020